Schlafdaten im BGM: Was Arbeitgeber sehen dürfen
Schlafdaten im Unternehmen: Warum Vertrauen wichtiger ist als jedes Dashboard
Stell dir vor, dein Arbeitgeber bietet dir eine App an, mit der du deinen Schlaf besser verstehen kannst.
Du kannst ein Schlaftagebuch führen, Übungen ausprobieren und deine persönlichen Entwicklungen beobachten.
Eigentlich ein interessantes Angebot.
Doch bevor du die App öffnest, taucht möglicherweise eine ganz andere Frage auf:
Kann mein Arbeitgeber sehen, wie ich schlafe?
Diese Frage entscheidet mit darüber, ob digitale Gesundheitsangebote als Unterstützung oder als mögliche Form der Kontrolle wahrgenommen werden.
Darf der Arbeitgeber persönliche Schlafdaten seiner Mitarbeitenden sehen?Die Bereitstellung eines betrieblichen Gesundheitsangebots begründet keinen allgemeinen Anspruch des Arbeitgebers auf persönliche Schlaf- oder Gesundheitsdaten.
Gesundheitsdaten gehören nach der Datenschutz-Grundverordnung zu den besonders schützenswerten personenbezogenen Daten.
Gerade im Beschäftigungsverhältnis müssen mögliche Abhängigkeiten zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten berücksichtigt werden.
Für ein freiwilliges digitales Präventionsangebot bedeutet das:
Mitarbeitende brauchen Klarheit darüber, welche Daten erhoben werden, wofür sie verwendet werden und wer darauf zugreifen kann.Denn Vertrauen entsteht nicht allein durch den Hinweis, dass eine Anwendung datenschutzkonform sei.
Vertrauen entsteht durch nachvollziehbare Grenzen.
Welche Schlafdaten sind besonders sensibel?Schon ein Schlaftagebuch kann sehr persönliche Informationen enthalten.
Wann eine Person ins Bett geht. Wie oft sie nachts wach wird. Ob sie sich morgens erholt fühlt. Welche Beschwerden oder Belastungen sie beschäftigen.
Auch Antworten auf Fragebögen, persönliche Schlafscores oder Angaben zu durchgeführten Übungen können Rückschlüsse auf das Wohlbefinden zulassen.
Solche Informationen eignen sich nicht zur individuellen Leistungsbewertung durch Arbeitgeber.
Ein Mitarbeiter sollte eine Übung gegen Grübeln nutzen können, ohne befürchten zu müssen, dass daraus Rückschlüsse auf seine berufliche Belastbarkeit gezogen werden.
Wie geht Sloop mit persönlichen Schlafdaten um?Bei Sloop gilt ein zentrales Prinzip:
Persönlich bleibt persönlich.
Unternehmen können Mitarbeitenden Sloop-Lizenzen bereitstellen.
Die eigentliche Schlafbegleitung erfolgt anschließend im persönlichen Account der jeweiligen Person.
Der Arbeitgeber erhält durch die Bereitstellung einer Lizenz keinen Zugriff auf individuelle Schlaftagebücher, persönliche Schlafscores, Antworten oder gesundheitsbezogene Übungsinhalte.
Die Anwendung ist nicht dafür konzipiert, Beschäftigte anhand ihrer Schlafdaten zu überwachen.
Im Mittelpunkt steht die persönliche Gesundheitsinformation und Schlafreflexion.
Aber wie kann ein Unternehmen dann den Nutzen seiner BGM-Maßnahmen bewerten?Diese Frage ist berechtigt.
Schließlich möchten BGM-Verantwortliche wissen, ob ein Angebot angenommen wird und wie sie ihre Gesundheitsstrategie weiterentwickeln können.
Dafür sind jedoch nicht zwangsläufig individuelle Gesundheitsprofile erforderlich.
Ein möglicher Ansatz sind geeignete aggregierte Kennzahlen auf Gruppenebene.
Solche Auswertungen könnten beispielsweise Informationen zur allgemeinen Nutzung eines Angebots oder zu Entwicklungen geeigneter Gruppenindikatoren liefern.
Dabei sind wichtige Grenzen zu beachten.
Auch aggregierte Daten können problematisch werden, wenn Gruppen zu klein sind oder Informationen mit anderen Daten verknüpft werden können, sodass einzelne Personen wieder erkennbar werden.
Deshalb sind geeignete Mindestgruppengrößen, Zweckbindung und technische Schutzmaßnahmen wichtig.
Ein erweitertes BGM-Reporting ist bei Sloop als zukünftige Funktion vorgesehen.
Es gehört nicht automatisch zum derzeit verfügbaren Leistungsumfang.
Warum ist Freiwilligkeit entscheidend?Ein Gesundheitsangebot sollte Mitarbeitende unterstützen und nicht unter zusätzlichen Druck setzen.
Wenn Beschäftigte befürchten, persönliche Informationen könnten gegen sie verwendet werden, kann das die Bereitschaft zur Nutzung beeinträchtigen.
Deshalb sollte die betriebliche Kommunikation klar beantworten:
Wer kann die Anwendung nutzen? Welche Informationen erhält das Unternehmen? Welche persönlichen Angaben bleiben geschützt?
Auch die Beteiligung zuständiger Datenschutzverantwortlicher und der betrieblichen Interessenvertretung kann bei der Einführung eine wichtige Rolle spielen.
Freiwilligkeit ersetzt allerdings nicht die Prüfung einer geeigneten datenschutzrechtlichen Grundlage.
Häufige FragenKann mein Arbeitgeber meinen Schlafscore sehen?
Sloop sieht keinen Zugriff des Arbeitgebers auf individuelle Schlafscores oder andere persönliche Gesundheitsinformationen im Rahmen der Lizenzbereitstellung vor.
Kann mein Arbeitgeber überprüfen, welche Übungen ich nutze?
Persönliche gesundheitsbezogene Übungsinhalte sind bei Sloop nicht für die Einsichtnahme durch Arbeitgeber vorgesehen.
Sind aggregierte Gesundheitsdaten automatisch anonym?
Nein. Ob Daten tatsächlich anonym sind, hängt unter anderem davon ab, ob einzelne Personen anhand zusätzlicher Informationen wieder identifiziert werden können. Aggregation allein garantiert keine Anonymität.
Kann Sloop medizinische Diagnosen erstellen, die mein Arbeitgeber erhält?
Nein. Sloop stellt keine ärztlichen Diagnosen und ersetzt keine medizinische Untersuchung oder Behandlung.
Gute Gesundheitsförderung braucht klare GrenzenDigitale Technologien können helfen, Gesundheitsinformationen individueller und leichter zugänglich zu machen.
Doch gerade deshalb ist Datenschutz keine nebensächliche Produkteigenschaft.
Er ist eine Voraussetzung dafür, dass Mitarbeitende solche Angebote mit Vertrauen nutzen können.
Ein gutes BGM sollte nicht mehr über einzelne Beschäftigte wissen wollen.
Es sollte ihnen bessere Möglichkeiten geben, sich um die eigene Gesundheit zu kümmern.
Weiterführende Informationen
- Sloop für Unternehmen
- Was unterscheidet Sloop von klassischen Schlaf-Apps?
- Beschäftigtendatenschutz – Berliner Beauftragte für Datenschutz
Digitale Schlafprävention mit klaren Grenzen für persönliche Daten.